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Hygienebestimmungen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 21.04.2021

  1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
    Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
     Fieber
     Husten
     Kurzatmigkeit, Luftnot
     Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
     Hals- oder Ohrenschmerzen
     (fiebriger) Schnupfen
     Gliederschmerzen
     starke Bauchschmerzen
     Erbrechen oder Durchfall
    ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
  2. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
     Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
     Die Schülerin bzw. der Schüler hat
    o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen),
    o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder
    o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
    In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) zur Schule?


In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch trotz der leichten Krankheitssymptome möglich:
 Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
 Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
 Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern


In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!


Neu:

Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

*) Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Weikl, Rektorin

Bei schulischen Veranstaltungen oder Besprechungen an der Schule sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während des ganzen Aufenthalts erwünscht.
  • Im Eingangsbereich bitte Hände desinfizieren.
  • In der Anwesenheitsliste oder im Rückmeldebogen muss die Anwesenheit mit Angabe von persönlichen Daten bestätigt werden.
  • Folgende Personen dürfen nicht teilnehmen:
    • Personen mit Kontakt zu Covid-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
    • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere

Homepage des Kultusministeriums:

Außerdem finden Sie hier einige Tipps und Ratschläge für die Zeit zu Hause:

Tipps_ haeusliche_Quarantaene

COVID_19_Tipps_fuer_Eltern

Flyer

Presseinformation_Hilfe fuer Eltern in der Krise (003)

Hilfen bei häuslicher Gewalt

Schulberatung_Elternbrief